Freitag, 18. Februar 2011

Die Anti-Mafia-Ritter in Österreich

Seit es den Antimafia-Antiterrorparagraphen 278 STGB gibt hat unsere tüchtige Executive schon mindestens zweimal rechtschaffen zugegriffen:

Ausgerechnet die Tierschützer wurden erst einmal mittels Undercover-Agenten observiert und dann einem Prozess im Landesgericht Wiener Neustadt unterzogen. Mit Hilfe der Richterin wollte man die Sache durchboxen, damit eine eigens gegründete Polizeitruppe auch einmal mit Erfolg protzen kann. Nur mit Hlfe der Öffentlichkeit konnten die gemeinsamen Pläne von Polizei und Justiz durchkreuzt werden. Nun gerät die Richterin in diesem wirklich obskuren Prozess langsam ins Schwitzen. Siehe Standard Website.

Beim anderen Fall fühlte sich der Verfassungsschutz berechtigt, gegen Studenten der Kunstakademie wegen Terrorismus zu ermitteln, weil die eine Abschiebung mit Polizeiautos gefilmt hatten. (Siehe DerStandard.at.) So schnell ist man Terrorist in Österreich!

Das Problem dabei: Der besagte Paragraph 278 ist so kunstruiert, dass gar keine besondere Straftat nachgewiesen werden muss. Es genügen Hinweise und Wahrscheinlichkeiten für eine terroristische Aktivität. Plötzlich sehen sich Bürger gezwungen, gegen einen Verdacht zu argumentieren - eine Umkehrung der normalen Situation, dass der Staatsanwalt zuerst einmal Beweise für die Vorwürfe suchen muss.

Wovor soll man da mehr Angst haben??